Kobaltpigmente - kontrovers?
Die absolute Unbedenklichkeit von Kobaltpigmenten in Kunst und Industrie: Im Fokus – Kobaltblau, Kobaltviolett und Kobaltblaugrün
Kobaltpigmente wie Kobaltblau (CoAl₂O₄), Kobaltviolett (Co₃(PO₄)₂ oder NH₄CoPO₄·H₂O) und Kobaltblaugrün (CoZnO₂ oder spinellartiges ZnCo₂O₄) gehören weltweit zu den am höchsten geschätzten Farbmitteln – für ihre Leuchtkraft, Lichtbeständigkeit und chemische Stabilität. Verwendet in der Bildenden Kunst, Keramik, Kunststoffverarbeitung und Industrielacken, zeichnen sich diese Pigmente nicht nur durch ihre ästhetischen Eigenschaften aus, sondern vor allem durch eines: ihre absolute Unbedenklichkeit für den Menschen.
Während lösliche Kobaltsalze (wie CoCl₂, CoSO₄) gesundheitsschädlich sein können, weil sie bioverfügbar sind, sind Kobaltpigmente vollständig unlöslich, chemisch gebunden und zu 100 % biologisch inert. Durch ihre Struktur besteht kein Risiko einer toxischen Wirkung, selbst bei langfristigem oder sensiblem Gebrauch.
Warum die Löslichkeit die Toxizität bestimmt
Gesundheitliche Risiken durch Kobalt entstehen ausschließlich bei löslichen Kobaltverbindungen, also in Form freier Kobalt-Ionen (Co²⁺), die sich in Wasser oder Körperflüssigkeiten lösen. Diese können über Haut, Lunge oder Verdauungstrakt aufgenommen werden und stehen im Zusammenhang mit allergischen Reaktionen, Reizungen der Atemwege, Schilddrüsenproblemen und gelten als potenziell krebserregend (IARC Gruppe 2B).
Kobaltpigmente hingegen gehören zu einer vollkommen anderen Stoffklasse. Das Kobalt ist fest in kristallinen Gitterstrukturen (z. B. Spinell oder Phosphat) eingebunden, die sich weder im Körper noch in der Umwelt lösen. Dadurch ist das enthaltene Kobalt nicht bioverfügbar, was diese Pigmente zu 100 % ungiftig und völlig unbedenklich macht.
Chemische Zusammensetzung und stabile Struktur
Alle drei Pigmente basieren auf hochstabilen Kristallgittern, die für ihre Sicherheit und Farbstabilität verantwortlich sind:
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Kobaltblau – Cobalt(II)-aluminat (CoAl₂O₄)
Eine Spinellstruktur, in der das Kobalt fest in eine Aluminiumoxid-Matrix eingebunden ist. UV-beständig, säureresistent und vollkommen unlöslich. -
Kobaltviolett – Cobalt(II)-phosphat (Co₃(PO₄)₂) oder Ammoniumcobaltphosphat (NH₄CoPO₄·H₂O)
Diese violetten Pigmente sind phosphatbasiert, kristallin und absolut unlöslich – und daher vollständig biologisch inert. -
Kobaltblaugrün – Cobaltzinkoxid (CoZnO₂) oder Zinkcobaltit (ZnCo₂O₄)
Ein festes Mischoxid aus Zink- und Cobaltverbindungen in einer Spinellstruktur. Auch dieses Pigment ist vollständig inert und chemisch stabil.
Zahlreiche toxikologische Studien bestätigen, dass diese Pigmente selbst unter extremen Bedingungen (z. B. simulierte Magensäure) keinerlei messbare Mengen an Kobaltionen freisetzen – und somit auch keine systemische Kobaltaufnahme möglich ist.
FDA-Zulassung für hochsensible Anwendungen
Unser Pigmentlieferant verfügt über Zertifizierungen der US-amerikanischen FDA für die Verwendung dieser Pigmente in:
- Materialien mit Lebensmittelkontakt
- Kinderspielzeug
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Medizinischen Kunststoffen, z. B. in:
- Spritzen
- Infusionsschläuchen
- Komponenten mit direktem Kontakt zu Körperflüssigkeiten
Solche Zulassungen erfordern strengste Tests auf Auswaschung, Migration und Langzeitwirkung. Die Tatsache, dass Kobaltpigmente diese Tests bestehen, beweist: Wenn ein Pigment in einem medizinischen Infusionssystem verwendet werden darf, ist es mit Sicherheit auch auf Ihrem Pinsel ungefährlich.
Gesetzliche Kennzeichnung: Transparenz trotz Unbedenklichkeit
Obwohl die Pigmente nachweislich vollständig ungiftig sind, versehen wir Produkte, die Kobalt oder Titandioxid enthalten, mit einem Kalifornischen Proposition 65 Warnhinweis – entsprechend der dort geltenden Anforderungen. Dieser bezieht sich auf Feinstaub-Exposition im trockenen Zustand, z. B. bei industrieller Verarbeitung oder Sprühauftrag.
Zusätzlich tragen alle unsere Farben einen allgemeinen Hinweis zur Staubinhalation, unabhängig vom verwendeten Pigment. Auch wenn nasse Acrylfarben keine Gefahr darstellen, können Pigmentstäube bei unsachgemäßem Gebrauch oder beim Airbrushen freigesetzt werden – und das ist ein gesundheitlicher Aspekt, der alle Farbtypen betrifft.
Allgemeine Sicherheit beim Umgang mit Farben: Airbrush, Einatmen & Pinsel-Ablecken
Wir bei Ten01 Labs setzen auf maximale Verantwortung gegenüber unseren Kunden – ganz gleich, ob sie Künstler, Hobbyisten oder Profis sind. Deshalb raten wir ausdrücklich von folgenden Verhaltensweisen ab, unabhängig von den verwendeten Pigmenten:
❌ Keine Farb- oder Pigmentstäube einatmen!
Beim Airbrushen, Mischen trockener Pigmente oder Abschleifen können Mikropartikel aus Acrylbindemitteln, Pigmenten oder Füllstoffen freigesetzt werden. Selbst wenn diese chemisch inert sind, können sie:
- Lungenfibrosen
- Chronische Bronchitis
- Berufsasthma
- Langfristige Lungenschäden
verursachen. Selbst „harmlose“ Substanzen wie Mehl, Talkum oder Kaolin haben bei ständiger Einatmung zu schweren Berufskrankheiten geführt. Denken Sie daran: Die Lunge kann solche Partikel nur schlecht oder gar nicht abbauen – und was sich täglich summiert, wird irgendwann spürbar.
✅ Immer mit FFP2/N95-Maske arbeiten, beim Airbrushen absaugen und gut lüften!
Auch kleine Mengen Staub oder Sprühnebel summieren sich – und die Lunge hat kein Filtersystem wie die Niere.
❌ Keine Pinsel ablecken!
Acrylfarben gelten zwar oft als „ungiftig“, enthalten aber viele Komponenten wie:
- Acrylharze
- Netzmittel
- Konservierer
- Ammoniak oder Co-Lösungsmittel
- Additive und Stabilisatoren
Diese Stoffe sind für die Hautkontakt-Zulassung meist unbedenklich, aber nicht zur oralen Einnahme gedacht. Wir raten vom Pinsel-Ablecken ab – nicht wegen der Pigmente, sondern wegen des Gesamtprodukts. Einzelne Male stellen kein Risiko dar – aber ein regelmäßiges Verhalten schon.
2. Mikroplastik und Acrylfarben – Umwelt- und Gesundheitsperspektive
Acrylfarben basieren auf Kunststoffdispersionen (Acrylat- bzw. Polyurethan-Binder), das heißt sie enthalten feinste Polymerpartikel in Wasser. Diese Partikel – typischerweise 0,1 bis einige Mikrometer groß – können als Mikroplastik gelten . Während der Trocknung verbinden sich die Teilchen zu einem festen Film, wodurch sie bei der Anwendung gebunden vorliegen . Dennoch können während Gebrauch und Entsorgung Mikroplastikpartikel in die Umwelt gelangen: Beispielsweise enthält das beim Auswaschen von Pinseln entstehende Abwasser zahlreiche Polymerpartikel der Acrylfarbe .
In der Umwelt tragen Farben und Beschichtungen erheblich zur Mikroplastikbelastung bei. Schätzungen zufolge stellen Abrieb und Abblättern von Farbe weltweit die größte Quelle für Mikrokunststoffe in den Ozeanen dar – rund 1,9 Millionen Tonnen pro Jahr . Das entspricht einem Anteil von über 50 % der Mikroplastik-Einträge in Gewässer . Farbpartikel wurden in hohen Konzentrationen in Sedimenten nachgewiesen und können aufgrund von enthaltenen Pigmenten auch Schwermetalle (z. B. Chrom, Kupfer, Kobalt) in die Umwelt eintragen .
Für die menschliche Gesundheit sind freigesetzte Farb-Mikropartikel zunächst indirekt relevant: Sie können in Nahrungsketten gelangen (etwa über Fische) oder im Trinkwasser auftreten. Direkt gelten die Acrylbindemittel selbst als ungiftig, jedoch können die Plastikpartikel Schadstoffe adsorbieren und in den Körper transportieren. Aus Vorsorgegründen sollte die Emission solcher Partikel minimiert werden.
Um die Freisetzung von Mikroplastik aus Farben zu reduzieren, gibt es praktische Empfehlungen: Anfallendes Farb-Abwasser nicht in den Abfluss schütten, sondern Farbreste ausflocken bzw. absetzen lassen und als Feststoff entsorgen . Pinsel sollten zunächst auf Papier oder in einem Filter gereinigt werden, um Plastikrückstände zu binden, bevor das restliche Spülwasser gefiltert oder verdunsten gelassen wird. Abgeschliffene oder abgekratzte Farbfragmente (z. B. beim Entfernen alter Anstriche) sind aufzufangen und über den Hausmüll zu entsorgen, anstatt in die Umwelt zu gelangen. Die Europäische Chemikalienverordnung REACH enthält zudem neue Beschränkungen für absichtlich zugesetztes Mikroplastik, mit Übergangsfristen auch für die Farbenindustrie, um langfristig die Belastung zu verringern .
3. Mikroplastik im menschlichen Körper – Gesundheitsrisiken
Mikroplastikpartikel finden sich mittlerweile auch im menschlichen Körper. Winzige Plastikteilchen wurden in verschiedenen Organen und Geweben nachgewiesen – unter anderem im Darm, in der Lunge, Leber, Niere, Plazenta und sogar im Gehirn . Der Mensch nimmt Mikroplastik hauptsächlich über Nahrung und Getränke sowie durch das Einatmen belasteter Luft auf ; die Aufnahme über die Haut ist hingegen vernachlässigbar . Je kleiner die Partikel sind, desto eher können sie biologische Barrieren überwinden: Mikropartikel (< 20 µm) können die Darmwand passieren, und Nanoplastik (< 1 µm) vermag sogar in Zellen und Gewebe einzudringen . Untersuchungen zeigen, dass Mikroplastik über den Verdauungstrakt und die Lunge in den Blutkreislauf gelangen und sich dann im ganzen Körper verteilen kann . Allerdings ist noch unklar, wie viel Mikroplastik tatsächlich im Körper aufgenommen und retiniert wird, da die bisherigen Messdaten dazu begrenzt und variabel sind .
Die potenziellen Gesundheitsrisiken von Mikro- und Nanoplastik werden intensiv erforscht. Plastikpartikel können Träger toxischer chemischer Zusätze (wie Weichmacher oder Schwermetalle) sein und diese in den Körper einbringen . Zudem wirken sie als körperfremde Partikel: Immunzellen (z. B. Makrophagen) nehmen Mikroplastik auf, können es aber nicht abbauen, was zu chronischen Entzündungsreaktionen führen kann . Des Weiteren können Partikel Zellschäden verursachen und sogar genetische Effekte (DNA-Schädigung) begünstigen . Erste Untersuchungen deuten darauf hin, dass in erkranktem Gewebe – etwa bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen oder Leberfibrose – mehr Mikroplastik zu finden ist als in gesundem Gewebe . Ob dies eine Folge oder mitursächliche Komponente der Gewebeschädigung ist, ist bislang unklar.
Neuere Forschungen zeigen, dass insbesondere Nanoplastik kritisch sein könnte: In Zellstudien wurde beobachtet, dass Plastikpartikel in Darmkrebszellen über lange Zeit verweilen und sogar bei der Zellteilung an Tochterzellen weitergegeben werden . Solche persistenten Partikel könnten langfristig Zellfunktionen stören. In Modellen wurde zudem festgestellt, dass Nanoplastik die Beweglichkeit von Krebszellen erhöht, was auf eine mögliche Förderung der Metastasierung hindeutet . Obwohl solche Befunde noch weiter untersucht werden müssen, zeichnen sie ein besorgniserregendes Bild: Mikro- und Nanoplastik erfüllen bereits zwei von drei Kriterien, um nach EU-Chemikalienrecht als besonders besorgniserregend zu gelten (Persistenz und Bioakkumulation) .
Insgesamt gibt es bisher lediglich Hinweise auf schädliche Effekte von Mikroplastik im Menschen, aber noch keine abschließende Risikoabschätzung . Die chronische Exposition – wir nehmen vermutlich täglich Tausende Partikel aus verschiedenen Quellen auf – könnte langfristig zu bislang unterschätzten Gesundheitsproblemen führen . Aus Vorsorgegründen fordern Expert*innen daher, einerseits die Mikroplastik-Belastung von Umwelt und Nahrung zu verringern und andererseits die Forschung zu den Auswirkungen auf die Gesundheit deutlich auszuweiten .
Regulatorische Bewertung & wissenschaftliche Erkenntnisse
Internationale Behörden wie die ECHA (EU) oder OSHA (USA) stufen Pigmente wie Cobaltaluminat (CoAl₂O₄) oder Cobaltzinkoxid (ZnCo₂O₄) nicht als gefährlich ein – weder für Hautkontakt, noch bei normaler Anwendung. Diese Stoffe sind keine Reizstoffe, keine Sensibilisatoren und keine Karzinogene, solange sie nicht als Staub eingeatmet werden.
Da keine Ionisierung und keine Löslichkeit besteht, ist selbst bei langfristiger Nutzung keine systemische Kobaltexposition möglich.
Fazit
Die Kobaltpigmente Kobaltblau (CoAl₂O₄), Kobaltviolett (Co₃(PO₄)₂) und Kobaltblaugrün (ZnCo₂O₄) sind 100 % ungiftig, chemisch stabil und biologisch inaktiv. Im Gegensatz zu löslichen Kobaltsalzen setzen sie keine Kobaltionen frei, reagieren nicht mit dem Körper und sind nachweislich unbedenklich – selbst bei Verwendung in medizinischen Produkten oder Kinderspielzeug.
Gleichzeitig setzen wir uns für maximale Transparenz ein: durch korrekte Kennzeichnung, klare Hinweise auf das Risiko von Staubinhalation, und durch aktive Aufklärung – nicht weil unsere Pigmente gefährlich wären, sondern weil gute Praxis immer dazugehört.
Egal ob Profi oder Anfänger: Sicherheit beginnt nicht beim Warnhinweis – sie beginnt beim Bewusstsein.